Ausschlagung
>Ausschlagung: War ein Erblasser überschuldet, ist es möglich, bis zu sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalles das Erbe auszuschlagen. Gibt es neue Kenntnisse, ist eine Anfechtung möglich. Auch hier gilt die Sechs-Wochen-Frist nach Kenntnisnahme.