Gemeinschaftliches Testament
>Testament, gemeinschaftlich: Setzen Eheleute oder eingetragene Lebenspartner/-partnerinnen gemeinsam ein Testament auf, muss es von beiden mit vollem Namen unterschrieben werden.
>Testament, gemeinschaftlich: Setzen Eheleute oder eingetragene Lebenspartner/-partnerinnen gemeinsam ein Testament auf, muss es von beiden mit vollem Namen unterschrieben werden.