Gesetzliche Erbfolge
>Erbfolge, gesetzliche: Sofern kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch die sogenannte gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall erben neben dem Ehepartner nur Blutsverwandte und adoptierte Kinder. Diese Erben werden in Ordnungen eingeteilt. Innerhalb einer Erbenordnung erben immer zuerst diejenigen, die mit dem Verstorbenen dem Grade nach am nächsten verwandt sind. Ehepartner erben neben den Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung.