Ein Projekt der

Vermächtnis

>Vermächtnis: Möchten Sie jemandem einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag aus Ihrem Erbe zukommen lassen, ohne denjenigen oder diejenige als Erben einzusetzen, können Sie dies in einem Vermächtnis innerhalb Ihres Testaments bestimmen. Für die Erben ist die Umsetzung des Vermächtnisses bindend. Wer im Vermächtnis bedacht wird, ist im juristischen Sinne kein Erbe/keine Erbin, hat also keinen Einfluss auf den Gesamtnachlass. Das Vermächtnis eignet sich ganz besonders, um zusätzlich zu den Angehörigen auch eine soziale Einrichtung oder gemeinnützige Institution zu bedenken. Der Vermächtnisnehmer/ die Vermächtnisnehmerin hat einen sofortigen Anspruch auf das Vermächtnis.