Gerade bei größeren Vermögen bietet es sich an, über eine Stiftung nachzudenken. Der Vorteil dabei liegt durchaus nicht nur darin begründet, dass für eine Stiftung keine Erbschaftssteuer anfällt. Tatsächlich haben Stifterinnen und Stifter ein Ziel vor Augen: Gutes zu tun mit ihrem Vermögen.
Ein Vermögen, das in eine Stiftung übergeht, ist grundsätzlich steuerfrei. Auch Erben können ihre Erbschaft im Nachhinein in eine Stiftung einbringen. Bis zu zwei Jahre nach dem Erbfall ist dieses Stiftungskapital ebenfalls von der Erbschaftssteuer befreit.
Beträgt das Stiftungskapital weniger als 50.000 Euro, wird geprüft, ob der Stiftungszweck mit dieser Summe erreicht werden kann. Wer keine eigene Stiftung gründen möchte, kann in eine bestehende Stiftung zustiften.