Im Gegensatz zu den Erbinnen und Erben, die das Gesamtvermögen mit allen Pflichten und Rechten bekommen, handelt es sich bei einem Teil aus der Erbmasse, der einer bestimmten Person oder Institution ohne Erbeinsetzung überlassen werden soll, um ein Vermächtnis.
Die Erbinnen und Erben müssen dafür Sorge tragen, dass dieses Vermächtnis erfüllt wird. Somit ist das Vermächtnis ein Teil des Testaments, der sehr konkret verfasst werden sollte. Wer genau bekommt was? Eine juristisch wasserdichte Formulierung ist hier ganz wichtig, damit Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt werden kann.
Ob Sie die alte Standuhr, die seit Jahrhunderten in der Familie ist, Ihrer Schwester hinterlassen wollen, Ihrer Kirchengemeinde, die Sie nach dem Tod Ihres Mannes liebevoll gestützt hat, ein unbebautes Grundstück überlassen oder dem Tierheim vor Ort einen Geldbetrag zukommen lassen möchten – all das ist ein Fall für ein Vermächtnis.
Es kann ratsam sein, nicht jeden/jede, dem/der Sie etwas hinterlassen möchten, gleich als Erben einzusetzen. Denn jeder Erbe/jede Erbin sitzt sozusagen als Teil einer Erbengemeinschaft „mit am Tisch“. Möchten Sie hier eine klare Grenze ziehen zwischen den Erben in Ihrer Familie und anderen Menschen oder Institutionen, die etwas aus Ihrem Nachlass erhalten sollen, dann ist ein Vermächtnis der richtige Weg.
Die Erben wiederum sind verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen. Das gilt für ein sehr persönliches Stück aus Ihrem Erbe ebenso wie beispielsweise für die finanzielle Unterstützung von Vereinen oder Projekten.